Kindergeldrechner
Zur Berechnung des zulässigen Jahresverdienstes beim Bezug von pauschalem Kinderbetreuungsgeld.

(--> Beim Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld beträgt ab 1.1.2012 die gesetzliche Zuverdienstgrenze 6.100,- . Die Verdienstmöglichkeit ist hier so gering, dass ein fortlaufender Monatsbezug von 2/10 bereits zu hoch ist (2/10=Mindestmeldeausmaß), daher ist der bestehende Rechner hiefür nicht einsetzbar.
Details dazu entnehmen Sie bitte unserem Leitfaden: "Kind, Karenz und Kinderbetreuungsgeld".
Bei Fragen kontaktieren Sie uns, Kontaktmöglichkeit s. unten.


Die Eingabemöglichkeit wurde um die "individuelle Zuverdienstgrenze" (60%-Zuverdienstgrenze), die ab 1.1.2010 alternativ zur gesetzlichen Zuverdienstgrenze von 16.200,- € beim Bezug von p a u s c h a l e m Kinderbetreuungsgeld gilt, erweitert. (Für den Bezieher gilt die jeweils höhere Zuverdienstgrenze- für die Dauer des gesamten Bezugszeitraumes.)
Die „individuelle Zuverdienstgrenze“ kann bei
der zuständigen Gebietskrankenkasse erfragt oder selbst berechnet werden.
Für die Berechnung sind die Einkünfte aus dem Einkommensteuerbescheid jenes Kalenderjahres heranzuziehen, das
- vor der Geburt des Kindes lag und
- in dem kein Kinderbetreuungsgeldbezogen wurde.
- Maximal wird jedoch das drittvorangegangene Kalenderjahr herangezogen (bei Geburt ab 1.1.2012).

Die relevanten Einkünfte sind noch um folgende Beträge zu erhöhen (§ 8a KBGG ):

"Einkunftsart"
Erhöhungsbetrag
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit+ 30 %
Arbeitslosengeld und Notstandshilfe+ 15 %
Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

+ 30 %

(ab 1.1.2012)


Werden mehrere dieser Einkünfte erzielt, so ist die Summe zu bilden. 60 % dieses (Gesamt-)Betrages entsprechen der „individuellen Zuverdienstgrenze“.

Folgendes Beispiel (mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) soll bei der Berechnung behilflich sein:


*) 31.100,14
*) s. Einkommensteuerbescheid
+ 9.330,04
+ 30 %
40.430,18
>> davon 60 %
= 24.258,11
„individuelle Zuverdienstgrenze“


Zahlreiche Berechnungsmöglichkeiten zum Kinderbetreuungsgeld ansich bietet der
Kinderbetreuungsgeld-Vergleichsrechner (https://www.sozialversicherung.at/kbgOnlineRechner/) des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend .


Allgemeine Hinweise zum Rechner

Der Kindergeld-Rechner berechnet anhand der gewählten Angaben das
Brutto-Monatsgehalt eines angestellten Apothekers, um idF den für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ausschlaggebenden „Gesamtbetrag der Einkünfte“ (iS § 8 KBGG) zu ermitteln. Der Gesamtbetrag der Einkünfte setzt sich bei unselbständig Erwerbstätigen aus der Summe der steuerpflichtigen Einkünfte (Lohnsteuerbemessungsgrundlage) während des Bezuges von Kindergeld innerhalb eines Kalenderjahres zusammen, vermehrt um den nach § 8 KBGG vorgeschriebenen Zuschlag von 30%, mit dem pauschal die SV-Beiträge sowie die beiden Sonderzahlungen eingerechnet werden.

Nicht berechnet werden können (Jahres-)Verdienste, die sich aus wechselndem Dienstausmaß während Kindergeldbezug ergeben.

Der Rechner ist eine Sonderanfertigung und sollte grundsätzlich fehlerfrei funktionieren; es muss aber darauf hingewiesen werden,
dass keine Gewähr für die Richtigkeit, insbesondere bei Extrembeispielen, übernommen werden kann. Die Richtigkeit der Ergebnisse ist von der korrekten Eingabe der Bezugsbestandteile abhängig. Der Rechner folgt den Bestimmungen des Kollektivvertrages; für überkollektivvertragliche Bezüge stehen die Eingabefelder „Zuzahlung pro Zehntel“ bzw „sonstige“ Zuzahlung zur Verfügung.

Die sehr vereinzelt auftretenden, unterschiedlichen Auslegungen einzelner Passagen des Kollektivvertrages konnten nur insofern berücksichtigt werden, als die Festlegung der Rechner auf eine Vorgangsweise notwendig war – sie ist weder verbindlich noch mit präjudiziellem Charakter zu verstehen.

A u s f ü l l h i l f e

Die Eingabefelder/-möglichkeiten sind ident mit jenen des
Brutto-Netto Rechners; dort finden Sie auch eine ausführliche Ausfüllhilfe mit Erklärung zu den verschiedenen Positionen.
Weiterführende Informationen finden Sie im "
Steuerleitfaden" der Gehaltskasse.
Die aktuellen Bezüge entnehmen Sie bitte dem
Gehaltsschema.


Kontakt:

Pharmazeutische Gehaltskasse
Spitalgasse 31
1090 Wien

email: gk.sek@gk.or.at
(01) 404 14 DW 255, 256