Musterbelege
Musterbelege
Hier finden Sie Musterbelege einfach erklärt:
Rezeptverrechnung
- Seit der Systemumstellung im Juni 2024 finden Sie Retaxierungen, Umlagenvorschreibung (bei Taxabziehern) und Service-Abrechnungen (Details aller Impf-Abrechnungen und sonstigen Abrechnungen) nicht mehr auf der Betriebsfaktura.
- Für jede Retaxierung wird ein eigener Beleg erstellt, der bei der Auszahlung der Betriebsfaktura gegengerechnet wird.
- Bei allen Überweisungen / SEPA-Einzügen durch die Gehaltskasse gegenüber dem Apothekenbetrieb wird ein Zahlungsaviso (Auflistung aller in der jeweiligen Buchung enthaltenen Belege) erstellt.
- Alle Belege finden Sie in Ihrer Zustellbox im e-Service Portal.
Gehaltszettel
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Um den 10. des Monats wird das Summenblatt (Gehaltskassenbezüge der beschäftigten Pharmazeut*innen) in die Zustellbox der Apothekenleitung zugestellt. Ebenso erhalten berechtigte Steuerberater*innen/ Wirtschaftstreuhänder*innen (kurz: SB / WTH) das Summenblatt.
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Dienstnehmer*innen erhalten den Gehaltszettel der Gehaltskasse um den 20. des Monats übermittelt - elektronisch in die Zustellbox und ebenso in Papierform (Opt-out vom Papierversand wird demnächst ermöglicht).
Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
Umlagenvorschreibung
Berechnungszeitpunkte
Es gibt je nach Zahlungsart zukünftig drei Berechnungszeitpunkte:
| Zahlungsart | Berechnungszeitpunkt Umlage |
Stichtag für Meldungen |
|---|---|---|
| Taxabzieher | 1. Werktag des Monats | letzter Werktag des Vormonats |
| Einzahler (z. B. KH-Apotheken) | 10. des Monats (unverändert) | letzter Werktag vor der Umlagenberechnung |
| SEPA-Lastschrift | 15.-18. des Monats, abhängig von der Lage der Wochentage (unverändert) | letzter Werktag vor der Umlagenberechnung |
Alle Meldungen, die nach dem jeweiligen Stichtag einlangen, werden bei der Berechnung im Folgemonat berücksichtigt und verlässlich nachverrechnet. Der bisherige Korrekturlauf entfällt.
Um die Richtigkeit der bei uns gepflegten Abrechnungsdaten prüfen zu können, erhalten sowohl Betriebe (bzw. Wirtschaftstreuhänder*innen) als auch Dienstnehmer*innen eine Woche vor dem Stichtag für die Umlagenberechnung eine Aufstellung ihrer aktuellen Meldungen in die Zustellbox und können ggf. erforderliche Korrekturen an die Gehaltskasse zurückmelden.
Bei Bezahlung der Umlage durch Abzug vom Taxerlös scheint die Umlagenvorschreibung nicht mehr auf der Betriebsfaktura auf. Die zugehörigen Belege werden gesondert erstellt und die offenen Beträge bei der Auszahlung des Taxerlöses gegengerechnet.