Rezeptverrechnung und Impfaktionen
Rezeptverrechnung und Impfaktionen
Die Apotheken übermitteln monatlich ihre Krankenkassenrezepte mit entsprechenden Abrechnungsunterlagen an die Gehaltskasse. Diese erfasst die Daten und leitet die Rezepte – noch am Tag ihres Einlangens – an die jeweils zahlungspflichtige Stelle weiter. Da die Gehaltskasse die Vorfinanzierung übernimmt, erhält der Apothekenbetrieb den Rezepterlös bereits vier Tage nach Einlangen der Rezepte, obwohl die gesetzliche Zahlungsfrist 14 Tage beträgt. Die Gehaltskasse fungiert als „Clearing-Stelle“ und erspart dadurch den Apothekenbetrieben mit jeder Krankenkasse einzeln abzurechnen.
Impfaktionen
Hier finden Sie Merkblätter und Formulare für alle Impfaktionen.
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Rezepteinreichung und Rezepterlös
Die Verrechnung der Kassenrezepte für die Apotheken mit den Sozialversicherungsträgern stellt eine der wesentlichen Aufgaben der Gehaltskasse dar.
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Retaxierungskontrolle
Neben der Verrechnung der Krankenkassenrezepte mit den Sozialversicherungsträgern erbringt die Gehaltskasse in diesem Zusammenhang wichtige zusätzliche Leistungen für die Apotheken.
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Akontierung der Rezepterlöse
Seit September 2020 haben alle Apotheken die Möglichkeit, 80% des Rezepterlöses mindestens zwei Tage früher als bisher ausbezahlt zu erhalten. Da für die Auszahlung dieser 80% das Einlagen der elektronischen Daten ausschlaggebend ist, spielt dabei auch die Entfernung von Wien und somit der Postweg keine Rolle.
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Apothekergesamtvertrag in Kürze (gültig seit 2006)
Die Einführung des Erstattungskodex mit 1.1.2005, damit verbundene Übergangsbestimmungen sowie die elektronischen Rezeptabrechnung erforderte eine Überarbeitung des seit 1987 bestehenden Gesamtvertrages. Die unterschiedliche Handhabung der Übergangsbestimmungen seitens der Krankenversicherungsträger machte eine bundesweit einheitliche Lösung für alle dem Hauptverband angehörenden Krankenversicherungsträger notwendig.
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Feuerversicherung für Rezepte
Die Gehaltskasse hat eine kollektive Feuerversicherung abgeschlossen, die für alle Apotheken Österreichs den Verlust von Rezepten in der Apotheke durch Feuer deckt.
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Rezepttransportversicherung
Die Gehaltskasse hat den Verlust der Rezepte beim Transport von der Apotheke zur Gehaltskasse und weiter zur Krankenkasse versichert.
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Upload der Rezeptdaten
Hier finden Sie eine Beschreibung, wie der Upload der Rezeptdaten erfolgen kann.
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Verzeichnis der Softwarehäuser und Taxationsbüros
Hier finden Sie das Verzeichnis der Softwarehäuser und Taxationsbüros:
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